Ab 2028 werden bei Neubauten ausschließlich umweltfreundliche Technologien verwendet, um die Emissionen drastisch zu reduzieren. Zusätzlich werden Maßnahmen ergriffen, um den Energieverbrauch zu senken und dadurch die Energierechnungen zu senken. Besondere Unterstützung wird schutzbedürftigen Haushalten angeboten, um sicherzustellen, dass sie von den Vorteilen dieser nachhaltigen Bauweise profitieren können.
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Renovierungsquote steigt: Parlament beschließt Maßnahmen zur Energieeffizienz und Emissionsreduzierung in Gebäuden
Der Parlamentarische Entwurf zur Erhöhung der Renovierungsquote und zur Verringerung des Energieverbrauchs sowie der Treibhausgasemissionen von Gebäuden wurde am Dienstag angenommen.
Die beabsichtigte Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hat das Ziel, den Gebäudesektor bis zum Jahr 2030 deutlich zu reduzierten Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch zu führen. Gleichzeitig strebt sie an, bis 2050 eine klimaneutrale Situation zu erreichen. Ein weiteres Bestreben besteht darin, eine signifikante Steigerung der Sanierung energetisch ineffizienter Gebäude zu bewirken und den Informationsaustausch über die Gesamtenergieeffizienz zu verbessern.
Bis 2032: Vorgaben zur Reduzierung von Emissionen
Ab dem Jahr 2028 müssen alle zukünftigen Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Emissionen vollständig emissionsfrei sein. Wenn es sich um Gebäude handelt, die von Behörden genutzt, betrieben oder besessen werden, muss diese Anforderung sogar schon ab dem Jahr 2026 erfüllt werden. Des Weiteren müssen alle Neubauten bis zum Jahr 2028 mit Solaranlagen ausgestattet sein, sofern dies technisch machbar und ökonomisch vertretbar ist. Sollte es sich um bestehende Wohngebäude handeln, bei denen umfangreiche Renovierungen erforderlich sind, wird eine Frist bis zum Jahr 2032 eingeräumt.
Gemäß dem Vorschlag ist es erforderlich, dass Wohngebäude bis zum Jahr 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen und bis zum Jahr 2033 die Klasse D erreichen. Nichtwohngebäude haben bis zum Jahr 2027 Zeit, um die Energieeffizienzklasse zu erreichen, während öffentliche Gebäude dies bis 2030 tun müssen.
Um diese Ziele zu erreichen, definieren die Mitgliedstaaten in ihren nationalen Renovierungsplänen die erforderlichen Maßnahmen.
Unterstützung für Menschen in Energiearmut: Wege aus der Krise
Es wäre sinnvoll, wenn die nationalen Renovierungspläne Förderprogramme enthalten würden, um den Zugang zu Zuschüssen und Finanzierungen zu erleichtern. Die Mitgliedstaaten könnten kostenlose Informationsstellen und kostenneutrale Renovierungsprogramme einrichten. Es könnte finanzielle Anreize geben, insbesondere für Gebäude mit einer besonders schlechten Energiebilanz, um eine umfassende Renovierung zu ermöglichen, während schutzbedürftige Haushalte gezielte Zuschüsse und Beihilfen erhalten.
Ausnahmeregelungen betreffend die Gesamtenergieeffizienzrichtlinie
Die neuen Vorschriften für Denkmäler sollen nicht gelten, es sei denn, es handelt sich um Gebäude von besonderem architektonischem oder historischem Wert, technische Gebäude, vorübergehend genutzte Gebäude, Kirchen und Gotteshäuser. Auch Sozialwohnungen können von den Vorschriften ausgenommen werden, wenn Renovierungen zu Mieterhöhungen führen würden, die durch Energiekosteneinsparungen nicht kompensiert werden können.
Eine der Maßnahmen, die das Parlament in Betracht zieht, ist die Gewährung den Mitgliedstaaten die Befugnis, die neuen Zielvorgaben für einen bestimmten Bereich der Gebäude anzupassen. Die Anpassung hängt von der wirtschaftlichen und technischen Durchführbarkeit der Renovierungen sowie der Verfügbarkeit qualifizierter Arbeitskräfte ab.
Ciarán Cuffe, der Berichterstatter für die Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, betonte die Auswirkungen steigender Energiepreise, die den Fokus auf Energieeffizienz und Energiesparmaßnahmen gelenkt haben. Eine Verbesserung der Gebäudeleistung in Europa wird dazu beitragen, unsere Energierechnungen zu senken und die Abhängigkeit von Energieimporten zu reduzieren. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Energiearmut zu bekämpfen, die Emissionen zu senken und ein besseres Innenraumklima für die Gesundheit der Menschen zu schaffen. Durch die Schaffung von Hunderttausenden von hochwertigen Arbeitsplätzen im lokalen Baugewerbe, der Renovierungsbranche und im Bereich erneuerbarer Energien wird sie gleichzeitig das Wohlbefinden von Millionen von Menschen in Europa verbessern und somit zu einer Wachstumsstrategie für Europa beitragen.
Debatte über die zukünftige EU-Erweiterung und Aufnahme neuer Mitgliedstaaten
Das gewählte Gremium nahm den Standpunkt mit einer Abstimmung von 343 zu 216 Stimmen und 78 Enthaltungen an. Es befindet sich nun in Verhandlungen mit dem Rat, um die endgültige Ausgestaltung der Vorschriften zu erörtern.
Vom Pariser Abkommen zur Umsetzung: Das europäische Klimagesetz von Juli 2021
Gemäß der Europäischen Kommission haben Gebäude in der Europäischen Union einen Anteil von 40 % am Energieverbrauch und 36 % an den Treibhausgasemissionen. Um diesem Problem entgegenzuwirken, hat die Europäische Kommission am 15. Dezember 2021 einen Gesetzesvorschlag zur Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verabschiedet. Dieser Vorschlag ist Teil des „Fit für 55“-Pakets, das darauf abzielt, die Klimaziele bis 2030 und 2050 EU-weit rechtsverbindlich zu machen.