Es wird auch empfohlen, Informationen zur Funktionalität des KI-Modells, zum Energieverbrauch und den Treibhausgas-Emissionen bereitzustellen.
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Bundesregierung setzt sich für präzisere Definitionen und differenzierte Regulierung von KI-Modellen ein
Um eine ausgewogene Regelung der Künstlichen Intelligenz zu erreichen, empfiehlt die Bundesregierung, die Definitionen in der Verordnung zu schärfen und stärker zu differenzieren. Eine solche Differenzierung zwischen grundlegenden KI-Modellen, die mehr Entwicklungsfreiraum benötigen, und konkreten Anwendungen ermöglicht eine maßgeschneiderte Regulierung, die Innovationen fördert und gleichzeitig bestimmte Vorgaben sicherstellt.
ChatGPT, Claude und Co.: KI-Dienste für unterschiedliche Anwendungen
Bei den Verhandlungen über das Gesetz wird angestrebt, dass Systeme mit vielen möglichen Anwendungsbereichen ein breites Spektrum von Aufgaben erfüllen können. Diese „General Purpose AI“ kann Ergebnisse für verschiedene Einsatzgebiete liefern, wie beispielsweise Sprach- oder Bilderkennung. Als Beispiele für solche Dienste werden ChatGPT von OpenAI und Claude von Anthropic genannt. Diese Dienste sind bereits verfügbar und können ohne spezifische Fachkenntnisse genutzt werden. Es gibt jedoch noch andere Modelle wie GPT von ChatGPT oder Luminous von Aleph Alpha, die sich derzeit in der Entwicklung befinden.
Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz bei KI-Systemen regeln
Eine angemessene Regulierung von KI-Systemen mit allgemeinen Zwecken erfordert klare Vorgaben. Diese könnten beispielsweise Richtlinien für eine umfassende Risikoabschätzung, ein effektives Datenmanagement und die Transparenz umfassen. Es sollte auch eine Offenlegung der Datengrundlage und des Trainings der Systeme erfolgen, wobei der Schutz der Privatsphäre und des Urheberrechts gewährleistet sein muss. Es wird auch empfohlen, Erläuterungen zur Funktionalität des KI-Modells, zum Energieverbrauch und den Treibhausgas-Emissionen sowie Kennzeichnungspflichten für Deepfakes mit Wasserzeichen einzuführen.
Ausnahme für Sicherheitsbehörden: Einschränkung bedauerlich bei KI-Vorgaben
Leider sind die Sicherheitsbehörden von den geplanten Vorgaben nicht erfasst. Die Auswirkungen auf den Einsatz von KI-Technologie im Sicherheitsbereich sind noch unbekannt.
Innovationsfreundliche KI-Verordnung: Bundesregierung plädiert für schärfere Definitionen
Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass eine Regelung der Künstlichen Intelligenz Innovationen nicht einschränkt. Daher fordert sie Änderungen an den bisherigen Entwürfen, um präzisere Definitionen und differenzierte Vorgaben zu ermöglichen. Während grundlegende KI-Modelle durch eine Selbstverpflichtung geregelt werden können, sind für konkrete Anwendungen detailliertere Regelungen erforderlich.
Mit dem Ziel, eine ausgewogene Verordnung zu schaffen, die Innovationen fördert und gleichzeitig wichtige Aspekte wie Risikoabschätzung, Datenmanagement und Transparenz berücksichtigt, plant die Bundesregierung entsprechende Vorgaben. Diese sollen einen angemessenen Rahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz schaffen und sowohl den Schutz der Nutzer als auch die Entwicklung neuer Technologien im Blick behalten.