Um mit der Investition in Fonds erfolgreich sein zu können, ist es von großer Bedeutung, aktuelle Änderungen im Blick zu behalten. Auch für das Jahr 2018 stehen wieder neue Steuern und Gesetze ins Haus, die alle Fondsanleger betreffen. Doch worauf ist im kommenden Jahr zu achten, um sich der Rendite sicher sein zu können und das Maximum aus den eigenen Anlagen zu machen?
Das Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
Das mit dem sehr fachlich klingenden Terminus Investmentsteuerreformgesetz bezeichnete Gesetz wird eine der wichtigsten Neuerungen sein, auf die sich Anleger im kommenden Jahr einstellen müssen. Nach den aktuellen Äußerungen der Politik war die Änderung der Gesetzgebung notwendig, da die inländischen Fonds in der Steuer bis zum 1. Januar 2018 bevorzugt werden. Genau diese Bevorzugung soll durch das neue Gesetz aufgehoben werden.
Anleger können demnach keine steuerlichen Vorteile mehr erwarten, wenn sie sich für einen inländischen Fonds entscheiden. Dies unterstreicht sogleich die große Bedeutung, welche die Reform für jeden Anleger in Deutschland haben kann. Aufgrund der wachsenden Bedeutung der ETFs, die in gewisser Hinsicht als passiv gemanagte Fonds beschrieben werden können, wirkt sich das Gesetz in Zukunft auch auf diese Form der Anlage aus.
Auf der anderen Seite können die Neuerungen aber auch Vorteile für Anleger bringen: Künftig werden alle Fonds, ganz gleich, wo sie angesiedelt sind und welche Produkte darin enthalten sind, gleich besteuert. Das macht einen großen Unterschied für Anleger, die sich nun keine Gedanken mehr darüber machen sollen, welcher Fonds steuerrechtlich die meisten Vorteile bringt, denn von nun an bringen alle die gleichen Vor- oder Nachteile.
Das Gesetz betrifft alle Fonds, die Anleger im Depot halten. Eine weitreichende Änderung dieses Gesetzes ist nämlich, dass der sogenannte Bestandsschutz wegfällt. Das bedeutet, dass auch Fonds, die vor 2009 gekauft wurden, ab dem 01. Januar 2018 der neuen Regelung unterliegen. Jedoch gibt es eine Erleichterung für private Anleger: Ein Freibetrag von 100.000 Euro ist in dem Gesetz vorgesehen. Davon dürfte ein großer Teil der privaten Investoren profitieren.
Vorzeichen der Finanzwelt
Ab dem 1. Januar 2018 steigt nach der Meinung vieler Experten zudem das Risiko, dass sich die EZB für eine Erhöhung der Leitzinsen entscheidet. Dies hätte zur Folge, dass der Börse in Zukunft weniger billiges Geld zur Verfügung stünde, als dies bislang noch der Fall war. Ob diese Änderung allerdings tatsächlich bereits zum 01. Januar in Kraft tritt, weiß niemand wirklich genau. Mario Draghi, der Chef der Europäischen Zentralbank, ließ erst vor kurzem verlauten, dass er erst einmal keine Änderungen in Bezug auf die lockere Geldpolitik vorhat.
Alles steht und fällt mit der anvisierten Inflationsrate von 2 Prozent, die allgemein in der Eurozone erreicht werden soll. Bislang gelingt das noch nicht durchweg und so könnte es möglich sein, dass es noch über das Jahr 2018 hinaus dauert, bis man langsam einen Anstieg der Geldpolitik und ein Ende des „billigen Geldes“ an den Märkten wahrnimmt. Es gibt auch Analysten, die die Meinung vertreten, dass es noch bis zum Jahr 2019 dauern könnte, bis es tatsächlich einen Wandeln an der Börse gibt.
Bis dahin besteht natürlich immer die Gefahr, dass sich aufgrund der großen Geldmenge an den Märkten wieder eine oder mehrere Blasen bilden, die potenziell gefährlich werden können. Man denke nur an den Auftakt der letzten Finanzkrise: Die Pleite von Lehmann Brothers war hier ausschlaggebend. In einem Schwung wurde damals so viel Geld vernichtet, dass es das gesamte Finanzsystem ins Wanken brachte – und zwar weltweit. Die Politik der lockeren Geldmenge ist also mit Vorsicht zu genießen, wobei natürlich letztlich die Verantwortlichen in der Politik gefragt sind zu verhindern, dass solche Vorfälle, wie die Pleite von Lehmann Brothers so schnell nicht mehr passieren kann.
Insgesamt profitieren von der aktuellen Situation vor allem Kreditnehmer, was sich am Vergleich unter https://www.guenstigekredite.info/ anschaulich erkennen lässt. Doch auch Fonds ziehen ihre große Attraktivität als Anlage auch daraus, dass die klassischen Methoden der Geldanlage inzwischen nur noch marginale Erträge bringen, die häufig nicht ausreichend sind, um die Rate der Inflation ausgleichen zu können. Insgesamt ergibt sich daraus die aufstrebende Lage, in der sich Fonds aktuell befinden. Die Zinswende könnte sich demnach auch auf die Attraktivität dieser Anlage auswirken, wodurch in Zukunft vielleicht weniger Anleger dazu neigen, sie für die eigenen Zwecke in Betracht zu ziehen.
Die individuellen Änderungen
Andere Änderungen in der Welt der Fonds, die am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sind dagegen anlagespezifisch. So werden einige Anbieter ihr Portfolio noch einmal neu aufstellen, um der neu sortierten Situation gerecht zu werden. Nicht zuletzt haben sich in den vergangenen Monaten die Risiken einzelner Assetklassen ein weiteres Mal verschoben. Um den Ansprüchen der Investoren weiter gerecht werden zu können, teilen viele Fondsmanager die Anlagen des Portfolios zu Beginn des Jahres 2018 neu auf. Da es nicht möglich ist, pauschale Aussagen zu den individuellen Änderungen der bekannten Fonds zu machen, muss sich jeder Anleger selbst um einen Überblick in dieser Frage kümmern.
Hierbei reicht häufig ein Blick in die detaillierte Beschreibung des gekauften Fonds, um sich über die Grundlagen in Kenntnis zu setzen und darauf die eigene Entscheidung in dieser Frage zu gründen. Grundsätzlich ist es sinnvoll, sich noch einmal von seiner Depot führenden Bank oder gar dem Fondsmanager (bei aktiv gemanagten Fonds) beraten zu lassen. Die meisten Finanzprodukte sind mittlerweile derart kompliziert und undurchsichtig geworden, dass man als Laie – selbst als informierter – kaum noch die Chance hat, alle Vor- und Nachteile zu durchblicken. Die Auskunft eines Experten – auch online – ist daher nicht zu unterschätzen.
Neue Regeln für die Besteuerung von Investmentfonds ab 2018
Auch bei der Besteuerung der Erträge, die ein Anleger durch einen Investmentfonds erhält, gibt es im kommenden Jahr kleine Änderungen. Schon seit dem Jahr 2009 muss für diesen Zweck die sogenannte Abgeltungssteuer bezahlt werden, die rund 25 Prozent des Ertrags ausmacht. Von dieser Steuer befreit war bis zu diesem Zeitpunkt noch der Verkauf von Alt-Anteilen, die vor dem Jahr 2009 gekauft wurden. Ab dem Jahr 2018 müssen Anleger jedoch damit rechnen, auch für den Kauf dieser früh gekauften Werte die Abgeltungssteuer zu entrichten.
Gleichzeitig wurde ein Freibetrag für die Erträge eingerichtet, welche mit den Kursgewinnen der vor 2009 gekauften Anteile erzielt wurden. Bis zu 100.000 Euro müssen pro Anleger nicht versteuert werden, wodurch besonders Privatanleger kaum an diese Grenze stoßen werden. Die neue Regelung der Steuer tritt auch aus diesem Grund sanfter ein, als dies mancher Experte im Vorfeld vermutete. Trotzdem ist die Änderung des Bestandsschutzes ein großer Schritt der Politik, der zu einer größeren Steuergerechtigkeit in Bezug auf Aktien und Fonds beiträgt.
Sollten noch mehr Anleger auf diese neue Ausrichtung der Steuer aufmerksam werden, so könnte dies dazu führen, dass verstärkt Anteile der Fonds verkauft werden, die schon so lange an der Börse gehandelt werden. Sollte es zur Jahreswende zu einem kleinen Dämpfer der Kurse kommen, so können sich die Anleger sicher sein, dass dies auch damit zu tun hat, dass viele Anleger die anfallende Steuer beim Verkauf von Alt-Anteilen vermeiden möchten, welche die eigene Rendite unter Umständen deutlich schmälern.
Zu den positiven Neuerungen im Rahmen dieses Gesetzes gehört, dass sich bei den fondsgebundenen Lebens- und Rentenversicherungen erst einmal nichts ändert. Wer im Rahmen einer Riester-Rente oder Rürup-Rente Beiträge anspart und diese über einen Fonds laufen lässt, für den bleibt alles beim alten: Solange man sich als Sparer in der Anspar-Phase befindet, bleiben die Beiträge steuerfrei. Daran ändert auch das neue Investmentsteuerreformgesetz nichts.
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