Die Begriffsdefinition für das Wort Aktiendepot lässt sich leicht nennen: Ein Aktiendepot ist ein Konto, das für die Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren dient. Allerdings wird auf den zweiten Blick schnell deutlich, dass dies nur eine Grunddefiniton ist. Es gibt eine Reihe von Eckdaten, die für ein vollständiges Verständnis notwendig sind.
Aktiendepot: Was ist das?
Warum spricht man nicht von einem Aktienkonto, wenn es sich doch um einen Buchungs- und Verwaltungsort für Wertpapiere handelt? Der Grund dafür findet sich in der Tatsache, dass die im Depot vorhandenen Wertpapiere sich nicht physikalisch im Besitz des Depotführers befinden, also der Bank oder des Brokers. Die Wertpapiere werden lediglich in „virtueller“ Form verwaltet.
Rechtliche Definition: Der § 1 Abs. 1 Nr. 5 KWG (Kreditwesengesetz) definiert das Verwalten und Verwahren von Wertpapieren für Dritte als ein klassisches Bankgeschäft. Dies bedeutet, die Depotführung ist Finanzdienstleistungsinstituten und Kreditinstituten vorbehalten.
Gibt es unterschiedliche Arten für Aktiendepots?
Grundsätzlich lassen sich Depots in Einzeldepots und Gemeinschaftsdepots unterscheiden. Ein Gemeinschaftsdepot kann von mehr als einer Stelle verwaltet werden. Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Verwahrarten. Diese definieren die Art der Wertpapierverwahrung und Handhabung.
Die wichtigsten sind dabei:
Girosammelverwahrung: Sie definiert den rechtlichen Normalfall. Wertpapiere werden in Form von Depotguthaben umgebucht und geführt.
Einzelurkunden/Sammelurkunden:Das Depot wird über Einzelurkunden zusammengesetzt oder besteht aus einer Sammelurkunde. Kunden erwerben entweder einzelne Urkundenrechte oder Bruchteilseigentum.
Geschlossenes Depot: Hier handelt es sich um die physikalische Verwahrung der Wertpapiere im Tresor der Bank. Die „virtuelle“ Verwaltung kann durch eine Reihe von Inhabern durchgeführt werden.
Was kostet ein Aktiendepot?
Abhängig vom gewählten Dienstleister können Kosten für das Aktiendepot anfallen. Banken und Broker arbeiten dabei mit unterschiedlichen Kostenstrukturen:
- Depotführungsgebühren
- Handelsgebühren
- Depotübertrag
Vor allem Direktbanken bieten aktuell immer häufiger kostenlose Aktiendepots an. Dabei ist allerdings zu beachten, dass ein kostenloses Depot häufig an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. So kann es sein, dass Anleger mit einer bestimmten Anzahl von Aktien handeln müssen.
Wo wird ein Aktiendepot eröffnet?
Nach deutschem Recht dürfen Aktiendepots nur durch Banken verwaltet und angeboten werden. Allerdings hat sich in den vergangen Jahren ein neuer Markt etabliert – Online-Broker ermöglichen die kostenlose Depoteröffnung und eine günstige Handelsplattform. Rechtlich gesehen ist dies nur möglich, wenn der Broker offiziell in Kooperation mit einer deutschen Bank steht.
Wie wird ein Aktiendepot eröffnet?
Ob online oder vor Ort in einer Filialbank, Anleger beginnen die Depoteröffnung mit dem Ausfüllen eines Anmeldeformulars. Dies ist recht komplex aufgebaut, da es nach rechtlichen Vorschriften definiert ist. Ohne diese können Anleger nicht mit Aktien handeln. Sind alle relevanten Daten hinterlegt, muss eine Legitimierung durchgeführt werden. Dafür stehen diverse Verfahren bereit. Neben dem typischen Post-Ident-Verfahren werden immer häufiger auch Video-Ident-Verfahren angeboten. In der Filiale übernimmt der Bankmitarbeiter die Identitätsprüfung.
Sind die Formalitäten geklärt, bieten viele Dienstleister einen speziellen Fragebogen an. Die Fragen helfen dem Finanzinstitut zu ermitteln, für welche Risikoklasse sich der Anleger am besten eignet. Basierend auf dem Ergebnis der Befragung wird eine Depotzusammensetzung vorgeschlagen. Diese lässt sich in der Regel nach den eigenen Wünschen anpassen – allerdings gibt es immer mehr Dienstleister, die eine Anpassung zu einem höheren Risikobereich nicht erlauben.
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