Gerichtliche Beanstandung der Allianz RiesterRente InvestGarantie: Probleme mit der Treuhänderklausel im Kleingedruckten.

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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klage gegen die Allianz erhoben, weil er einem Riester-Policeninhaber die Zahlung reduziert hat. In einigen Wochen wird ein Gerichtsentscheid erwartet.

Allianz in der Kritik: Verbraucherzentrale klagt wegen Rentenkürzung

Auf Basis einer gängigen Treuhänderklausel in der Branche beanspruchte die Anbieterin das Recht, vertraglich vereinbarte Rentenzahlungen unilateral zu reduzieren. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg forderte die Allianz im September des Vorjahres auf, die kontroverse Klausel nicht länger zu verwenden. Als die Allianz dieser Aufforderung nicht nachkam, entschlossen sich die Verbraucherschützer, Klage einzureichen.

Rentenminderung: Riester-Rente bei Allianz und Zurich gesenkt

Im Jahr 2006 entschied sich ein Kunde für die „Riester Rente Invest Garantie“ der Allianz, eine staatlich geförderte Rentenversicherung. Damals wurde eine monatliche Rentenzahlung von 38,74 Euro je 10.000 Euro Versicherungswert zugesagt. Allerdings hat die Allianz inzwischen den Rentenfaktor um etwa 20 Prozent auf 30,84 Euro pro 10.000 Euro Policenwert herabgesetzt.

Ein vergleichbarer Fall wurde bereits vom Landgericht Köln verhandelt, wobei es um eine Klausel des Anbieters Zurich Deutscher Herold ging. Die Richter erklärten die Regelung, die eine um etwa 25 Prozent gekürzte Riester-Police auf Grundlage von Investmentfonds vorsah, für nichtig. Gegen dieses Urteil hat Zurich beim Oberlandesgericht Köln Berufung angemeldet.

Umstrittene Klausel: Allianz Versicherung im Zwielicht

Die Allianz begründete ihre Entscheidung laut Verbraucherzentrale unter anderem mit dem „Rückgang der Zinserträge am Kapitalmarkt“ und „der anhaltenden Niedrigzinsphase“. Obwohl die Allianz ihrem Kunden nach seiner Beschwerde mitteilte, dass der Rentenfaktor bei veränderten Rechnungsgrundlagen wieder angehoben würde, blieben die genauen Bedingungen und Berechnungsparameter unklar. Die Allianz äußert sich nicht zum laufenden Gerichtsverfahren.

Mit Blick auf die Treuhänderklausel weist Niels Nauhauser, ein Finanzspezialist bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, darauf hin, dass Versicherungsgesellschaften derzeit bestrebt sind, sich von ihren Rentenzusagen zu befreien, indem sie eine benachteiligende Bestimmung im Kleingedruckten als Grundlage anführen.

Verbraucherschützer zweifeln Rechtmäßigkeit von Allianz-Treuhänderklausel an

Die Verbraucherzentrale vertritt, wie von Nauhauser betont, die Auffassung, dass die Treuhänderklausel rechtswidrig ist. Trotz der Tatsache, dass eine Rentenkürzung unter gewissen Umständen zulässig ist, ist die Treuhänderklausel der Allianz nachteilig für die Versicherten, da sie gegen das Äquivalenzprinzip verstößt: Der Versicherer hat das Recht, die Rente einseitig zu kürzen, ohne gleichzeitig verbindlich zuzusichern, die Rente bei geänderten Umständen zu erhöhen.

In der Klage, die von den Verbraucherschützern initiiert wurde, soll ermöglicht werden, dass Käufer Nachzahlungen geltend machen können. Die Verbraucherschützer verstehen die große Tragweite der Angelegenheit.

Unruhen bei Riester-Rente: Millionen Verträge fraglich

Fachleute gehen davon aus, dass circa 700.000 Allianz-Riester-Versicherungen von der aktuellen Situation betroffen sein könnten. Sollten noch mehr Rentenversicherungen betroffen sein, könnten mehrere Millionen Verträge einer Kontrolle unterliegen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gibt an, dass es am Markt insgesamt rund 41 Millionen Rentenversicherungen gibt.

Obwohl Verbraucherschützer anderer Meinung sind, hebt Jörg Asmussen, der Hauptgeschäftsführer des GDV, hervor, dass derartige Anpassungen im Allgemeinen zulässig seien, jedoch nur für nicht garantierte Leistungen wie Überschuss- und Fondsguthaben. Die Nutzung solcher Klauseln sei unterschiedlich, abhängig von Anbieter und Verträgen.

Missbilligung von Riester-Renten-Angeboten – auch bei der Allianz

Obwohl die Riester-Rente seit langem aufgrund ihrer hohen Kosten, Komplexität und mangelnden Rendite kritisiert wird, dominiert die Allianz mit mehr als zehn Millionen Versicherungen unter ihrem Siegel den Markt.

Um den wachsenden Herausforderungen durch den demografischen Wandel und die schwindenden finanziellen Ressourcen der gesetzlichen Rente zu begegnen, hat die Regierungskoalition beschlossen, die private Vorsorge in Deutschland zu stärken. Eine Expertenkommission diskutiert derzeit Reformideen und Alternativen zum Riester-Modell, um die private Förderrente attraktiver zu machen und die Akzeptanz in der Bevölkerung zu erhöhen.

Bafin und BGH: RiesterRente InvestGarantie der Allianz im Fokus der Behörden

Berichte aus Finanzkreisen besagen, dass die Bafin, die für die Einhaltung von Verbraucherschutzstandards im Finanzsektor verantwortlich ist, das Thema der Kürzung von Rentenzahlungen bereits aufmerksam verfolgt. Die Finanzaufsichtsbehörde äußert sich derzeit nicht zu laufenden Verfahren, jedoch wird sie im Falle eines höchstrichterlichen Urteils die Versicherer auf Handlungsbedarf prüfen.

Es ist zu erwarten, dass Versicherungsunternehmen in den kommenden Monaten und Jahren vermehrt mit rechtlichen Auseinandersetzungen konfrontiert werden, so die Einschätzung des Verbraucherschützers Nauhauser. Sein Ziel ist es, dass das Thema letztendlich eine so große Bedeutung erlangt, dass es vor dem Bundesgerichtshof verhandelt wird und zu einem wichtigen Urteil führt.

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