Das Bankgeheimnis in Österreich fällt. Der Abschied vom Bankgeheimnis wird von der österreichischen Regierung beschleunigt vorangetrieben. Das Bankgeheimnis fällt zunächst nur für Ausländer. Doch auch Inländer merken auf, denn auch für sie soll das Bankgeheimnis bald nicht mehr gelten. Offen bleiben jedoch noch die Regeln für die Konteneinsicht.
Das Bankgeheimnis in Österreich fällt schnell
Das Kundengeheimnis der österreichischen Banken weicht, doch weicjt es nicht sehr schnell. Seit im Jahr 2015 darüber gesprochen wurde, ist etwas Zeit vergangen. Das Bankgeheimnis für Ausländer ist nunmehr seit dem 1. Oktober 2016 aufgehoben. Nun beginnt für die österreichischen Finanzinstitute das Sammeln von Daten.
Der Fall des Bankgeheimnis in Österreich war eine Zeit lang auf das Jahr 2018 terminiert gewesen. Doch nun hat Wien einen früheren Termin beschlossen. Das Tempo in Wien hat den Hintergrund, dass für alle EU-Mitgliedsstaaten gleiche Fristigkeiten gelten sollen. Österreich wäre mit seiner Entscheidung für die Einführung im Jahr 2018 aus der Reihe getanzt. Doch nun werdne die Daten ab dem 01.10.2016 gesammelt. Die Daten werden dann ab Ende 2017 für das Steuerjahr 2017 an die zuständigen Steuerbehörden der anderen EU-Staaten übermittelt.
Damit hat sich Wien nun an das Vorgehen der Schweiz und der EU angeglichen, wie es im Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) vereinbart wurde. Das AIA sieht vor, ab 2017 Daten zum Beispiel über Kontostand und Erträge zu erheben und ab dem Jahr 2018 auch Informationen mit den im AIA festgelegten Staaten auszutauschen.
Bankgeheimnis in Österreich fällt auch für Inländer
Auch Inländer sind von den Auswirkungen der Aufhebung des Bankgeheimnisses in Östereich betroffen. Zur Umsetzung der Bestimmungen wird in Österreich ein zentrales Kontoregister errichtet. Dieses Überwachungsvehikel will die österreichische Regierung auch zur Überprüfung der Steuertreue der österreichischen Bürger nutzen.
Die Beweggründe der österreichischen Regierung sind rein monetärer Natur. Man erwartet schlichtweg Steuermehreinnahmen in Höhe von etwa 700 Millionen Euro. Diese wiederum will man für die Finanzierung von Entlastungen bei der Einkommenssteuer verwenden.
Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz – GMSG
Wie das Sammeln und Melden von Finazdaten zu Konten von Ausländern umgesetzt wird, regelt das Bundesgesetz zur Umsetzung des gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Dieses setzt auch eine diesbezügliche EU-Richtlinie in Österreich um.
Beginn der Meldepflicht: 1. Oktober 2016
Die Meldepflichten der österreichischen Finanzinstitute begannen tatsächlich am 1. Oktober. Zunächst sind die Meldepflichten auf Neukonten von Ausländern beschränkt. Diese Einschränkung fällt dann am 01.01.2017. Ab diesem Zeitpunkt sind auch alle anderen Konten meldepflichtig.
Streit um die Regeln für die Konteneinsicht
Welche Regeln nun gelten sollen, war lange Zeit umstritten. Das Bankgeheimnis in Österreich ist in der Verfassung verankert. Zur Abschaffung muss das Bankgeheimnis mit einer Zweidrittelmehrheit im Parlament zu Grabe getragen werden. Hierzu benötigte die große Koalition von SPÖ und ÖVP allerdings die Unterstützung der Grünen Österreichs.
Die Grünen bezogen zum Bankgeheimnis allerdings eine andere Position. Die Grünen sahen eine Einsichtnahme der Finanzbehörden in die Konten allerdings erst nach einem richterlichen Beschluss für möglich an. Dies forderten auch Teile der ÖVP, was der Regierung zu weit ging. Hier war ein Gedanke in der Diskussion, wonach Behörden bei einem Verdacht auf Steuerhinterziehung Zugriff auf Informationen zu Konten erhalten sollen. Mißbräuchen wollte man durch einen Rechtsschutz-Beauftragten und das Vier-Augen-Prinzip vorbeugen. Doch schon damals war klar, dass das traditionsreiche Bankgeheimnis in Österreich letztenendes ausgehöhlt werden würde.
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