Geld vom Staat (Update 2020): So viel steht Immobilienbesitzern jetzt zu

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Deutschland ist ein Sozialstaat und das bekommen auch Besitzer von Wohneigentum zu spüren. Durchschnittlich gibt es jährlich rund 918 Mrd. Euro als Geld vom Staat, ein guter Teil davon geht an Eigenheimbesitzer.

Update 2020: Das hat sich geändert

Kinderbonus 2020

Im Juni 2020 hat der Bundestag wichtige Teile des Konjunkturpakets beschlossen. Mit in das Konjunkturpaket fällt laut Tagesschau auch der Kinderbonus von 300 Euro pro Kind mit Kindergeldanspruch. Der Betrag von 300 Euro wird in zwei Teilbeträgen ausbezahlt: 200 Euro im September 2020 und 100 Euro im Oktober. Die Auszahlung erfolgt mit dem Kindergeld.

Gut für Bezieher der Grundsicherung: der Kinderbonus wird hierauf nicht angerechnet. Wer höhere Einkommen hat, bei dem wird der Kinderbonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. So profitieren vor allem Familien mit weniger Geld vom Kinderbonus. Laut dpa bleiben die 300 Euro nur dann in voller Höhe erhalten, wenn das Jahreseinkommen von verheirateten Eltern den Betrag von 67.800 Euro nicht übersteigt. Liegt dieser über 85.900 Euro Einkommen, kommt vom Kinderbonus nichts mehr an.

Kinderfreibetrag 2020

Der Kinderfreibetrag wird als Betrag vom zu versteuernden Einkommen abgzogen, muss also nicht versteuert werden. Der Kinderfreibetrag ist alternativ zum Kindergeld zu sehen. Beides gemeinsam geht nicht. Es hängt von den Lebenumständen der Steuerpflichtigen ab, was im Einzelfall günstiger ist. Das Finanzamt prüft selbstätig in einer sogenannten Günstigerprüfung, ob die Zahlung des Kindergelds oder die Nutzung des Kinderfreibetrags vorteilhafter für den Steuerpflichtigen ist.

Im Jahr 2020 wurde der Kinderfreibetrag auf den neuen Betrag 2.586 Euro je Elternteil angehoben. Addiert man den Kinderfreibetrag beider Elternteile, kommen stattliche 5.172 Euro pro Kind zusammen. Zusätzlich addiert sich noch der sogenannte Erziehungsfreibetrag. Dieser liegt pro Kind immerhin bei 2.640 Euro. Somit bleiben ab 2020 bei einem Ehepaar mit einem Kindern pro Kind 7.812 Euro des elterlichen Einkommens steuerfrei.

Geld vom Staat: Das dürfen Sie sich erwarten

Geht es um das Geld vom Staat, so denken viele Menschen zuerst an die Sozialhilfe und an das Arbeitslosengeld. Vielleicht noch an BAföG, welches für Schüler und Studenten gezahlt wird. Doch darüber hinaus sind in Deutschland viele weitere Möglichkeiten vorhanden, Geld vom Staat zu bekommen. Unter anderem profitieren junge Familien von den verschiedenen Programmen und können beispielsweise mit dem monatlichen Kindergeld das vorhandene Familienbudget etwas aufstocken.

Auch das Elterngeld hilft und bietet die Möglichkeit, die erste Zeit mit dem Baby ohne allzu große finanzielle Sorgen zu genießen. Außer BAföG ist Berufsausbildungsbeihilfe zu beantragen, wobei diese nicht zurückgezahlt werden muss. Sie soll Schülern und jungen Erwachsenen in der Zeit der Ausbildung zur Verfügung stehen und dafür sorgen, dass diese keine Sozialhilfe beantragen müssen, weil das Geld zum Leben nicht reicht.

Bekannte Hilfsmaßnahmen, die ebenfalls als Geld vom Staat wahrgenommen werden, sind das Arbeitslosengeld bzw. das bei dauerhafter Arbeitssuche gezahlte Hartz IV. Die Leistungen sollen die wichtigsten Ausgaben des täglichen Lebens sichern und werden zusätzlich zu Mietzuschüssen gewährt. Es lohnt sich, sich über das Geld vom Staat zu informieren!

Video: Baukindergeld – So funktioniert das mit der Familienförderung

Besitzer von Wohneigentum erhalten Geld vom Staat

Eine vergleichsweise große Gruppe von Anspruchsberechtigten für das Geld vom Staat sind Menschen mit Wohneigentum. Sie können zinsgünstige Kredite oder Zuschüsse zur Sanierung bekommen, können sich die Ausgaben für den Energieberater vom Staat zurückholen oder erhalten Unterstützung in Form der Eigenheimzulage.

Hier lohnt sich ein genauer Blick auf die einzelnen Leistungen, zu denen auch das Baukindergeld gehört:

  • BaukindergeldMit dem Baukindergeld werden Familien unterstützt, die das erste Mal in Wohneigentum investieren. Der Zuschuss, der in beträchtlicher Höhe geleistet wird, muss nicht zurückgezahlt werden und es auch einkommensschwächeren Familien ermöglichen, Wohneigentum zu erwerben. Anspruch haben Familien, die ein mittleres Einkommen haben ebenso wie Alleinstehende. Wichtige Voraussetzung: Es wird das erste Mal eine Immobilie zu Wohnzwecken gebaut oder gekauft. Außerdem müssen ein oder mehrere Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben, wobei für diese Kinder Kindergeld bezogen werden muss. Familien mit einem Kind dürfen ein Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro haben, für jedes weitere Kind darf das Einkommen maximal 15.000 Euro höher sein. Pro Kind und Jahr gibt es einen Zuschuss von 1200 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Das Bundesland Bayern zeigt sich dabei besonders großzügig und gewährt Baukindergeld auch für Alleinstehende und Paare ohne Kinder, wobei diese nur einen Grundförderbetrag erhalten. Der beträgt 10.000 Euro und wird nur einmalig gezahlt. Für alle anderen wird der Förderbetrag um 300 Euro pro Jahr und Kind aufgestockt. Bayern bietet darüber hinaus die Eigenheimzulage, die es in den übrigen Bundesländern nicht mehr gibt. Auch damit wird der Erwerb von Wohneigentum, das selbst genutzt wird, gefördert. Die Eigenheimzulage bekommen nur die Antragsteller, die seit mindestens einem Jahr in Bayern leben und hier ihren ersten Wohnsitz haben.
    Deutschland ist ein Sozialstaat und das bekommen auch Besitzer von Wohneigentum zu spüren. (Foto: Shutterstock / Tyler Olson)

    Deutschland ist ein Sozialstaat und das bekommen auch Besitzer von Wohneigentum zu spüren. (Foto: Shutterstock / Tyler Olson)

  • WohnungsbauprämieDie Wohnungsbauprämie ist eine weitere Möglichkeit, Geld vom Staat zu bekommen. Sie kommt für alle infrage, die das Bausparen verfolgen und einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben. Hier müssen regelmäßig Beiträge eingezahlt werden. Um die Prämie zu bekommen, dürfen Alleinstehende nicht mehr als 25.600 Euro als Jahreseinkommen vorweisen, bei Verheirateten darf dieses nicht höher als 51.200 Euro liegen. Eine Voraussetzung ist jedoch, dass das Geld für das Bausparen auch wirklich für den Kauf einer Immobilie genutzt wird. Möglich ist es auch, das Geld vom Staat für die Sanierung einzusetzen, es muss allerdings in jedem Fall nachweislich für die Wohnimmobilie verwendet werden. Entsprechende Anträge sind bei der Bausparkasse einzureichen, maximal gibt es 512 Euro im Jahr als Förderung.
  • WohnriesterDer Begriff ist im letzten Jahr populär geworden und es geht im Prinzip um eine Form des Bausparens. Wohnriester ist für alle möglich, die bauen wollen oder die eine Immobilie kaufen möchten, allerdings müssen diese Personen über ein eigenes Einkommen verfügen. Das Einkommen wiederum muss aus nicht selbstständiger Tätigkeit stammen bzw. muss der Betreffende gesetzlich pflichtversichert in der Deutschen Rentenversicherung sein. Durch Wohnriester sind Zulagen und steuerliche Vorteile nutzbar, wobei das Geld nur für Immobilien aufgewendet werden darf, die auch selbst genutzt werden. Möglich ist die Förderung der Bausparverträge ebenso wie die Tilgung eines Hypothekendarlehens. Für einen Erwachsenen gibt es 154 Euro im Jahr, für Kinder, die vor 2008 geboren wurden, gibt es 185 Euro. Für jüngere Kinder werden 300 Euro jährlich gewährt, wobei sich diese Beträge mit den Zuschüssen bei der normalen Riester-Rente decken.
  • BaudarlehenAuch mit dem Baudarlehen gibt es Geld vom Staat: Es gilt für alle Eigentümer, Mieter oder auch Bauherren, die umbauen möchten oder die eine Sanierung am Gebäude planen. Die Förderung wird bevorzugt an die Antragsteller vergeben, die energieeffizient bauen, entsprechende Nachweise über die Planung sind einzureichen. Die Darlehen betragen bis zu 50.000 Euro, die Zinssätze sind besonders niedrig und bewegen sich zwischen 1,4 und 3,2 Prozent pro Jahr. Für Neubauten gibt es noch mehr Geld vom Staat, denn hier werden teilweise zwischen 5 und 15 Prozent der Darlehenssumme als Zuschuss erlassen, wenn besonders energieeffizient gebaut wird.

Video: Wohnungsbauprämie

Für die Finanzierung von Wohneigentum gibt es vor allem seitens der KfW und der Bafa zahlreiche Programme, die sich an Eigentümer richten. Die Schwerpunkte liegen bei beiden Institutionen auf der Energieeffizienz. So werden zum Beispiel auch die Kosten für Energieberater übernommen oder wenigstens bezuschusst.

Der Energieberater muss vor dem Beginn der Umbau- oder Sanierungsarbeiten hinzugezogen werden, außerdem muss der Bauantrag für das betreffende Gebäude vor 2002 gestellt worden sein. Das heißt, dass ein gewisses Alter der Immobilie vorausgesetzt wird, ehe es um Sanierungen und Verbesserungen der Energieeffizienz gehen sollte.

Der Berater begutachtet das Gebäude und gibt Empfehlungen für eine bessere Energieeffizienz, diese Empfehlungen werden schriftlich festgehalten. Der Zuschuss wird direkt an den Berater gezahlt, der dann seine eigene Rechnung mit dem Zuschuss verrechnet. Für den Eigentümer bleibt noch ein gewisser Teil an Eigenleistungen übrig.

Zur Finanzierung der Heizung gibt es ebenfalls Geld in Form verschiedener Zuschüsse vom Staat. Wer immer noch mit Öl oder Gas heizt und zum Beispiel eine Modernisierung vornehmen lassen möchte, kann sich für die neue Pelletheizung oder für den Einbau einer Wärmepumpe Geld vom Staat holen. Auch hier sind KfW und Bafa die richtigen Ansprechpartner, wobei sich der Antragsteller nicht an diese direkt wendet, sondern an die Hausbank. Sie leitet alles Nötige in die Wege und bringt den Antrag auf den richtigen Weg.

Wichtig: Um die Förderungen und Zuschüsse zu erhalten, müssen in der Regel alle relevanten Belege eingereicht werden. Das können Angebote von Fachunternehmen sein oder bereits Rechnungen der Firmen, die die Leistungen ausgeführt haben.

Daher gilt: Eigenheimbesitzer bzw. Eigentümer von Wohneigentum sollten alle relevanten Belege zu ihrer Immobilie lange genug aufbewahren. Immer wieder zeigt sich, dass Zuschüsse auch rückwirkend beantragt werden können.

Video: Nachteile Wohnriester – Du wirst es bereuen!

Tipp: Wie kommen Eigentümer an die staatlichen Gelder

Wer Geld vom Staat in Anspruch nehmen möchte, sollte sich eine Liste aller Förderungen besorgen bzw. eine derartige Liste selbst aufstellen. Wichtig sind vor allem die Bedingungen, die für eine Gewährung von Zuschuss oder Förderung erfüllt sein müssen. Außerdem ist wichtig, ob die Programme untereinander kombiniert werden können und wie hoch der Förderbetrag ist.

Übrigens rechnen einige Banken die Förderungen schon beim Kreditantrag mit ein und gehen davon aus, dass es sich hierbei um Eigenkapital handelt. Damit wird ein Kredit nicht selten überhaupt erst möglich. Andere Banken hingegen lassen sich davon nicht beeinflussen und planen nur mit vorhandenen Mitteln. Dann können Bauherren die Förderungen und Zuschüsse für ihre eigene Finanzierung verwenden und vielleicht eine Sonderrückzahlung des Darlehensbetrags leisten.

Es lohnt sich in jedem Fall, nach Kombinationsmöglichkeiten verschiedener Programme zu suchen oder sich diese durch den Bankberater aufzeigen zu lassen. Auch der Vergleich mit den Informationen eines weiteren Beraters einer anderen Bank oder bei einem freien Finanzberater kann sinnvoll sein. Oftmals ergeben sich dabei neue Erkenntnisse, die zu höheren Einsparmöglichkeiten führen bzw. den Weg freimachen für größere Bauvorhaben, die ohne diese Zuschüsse nicht realisierbar gewesen wären.

Jedem Immobilienbesitzer sei angeraten, die zahlreichen Möglichkeiten, die der Staat bietet, zu nutzen! Dies gilt allerdings auch für alle anderen, denn auch Mieter sowie die oben genannten Personengruppen profitieren von dem Geld vom Staat und sollten sich Ausgaben unbedingt zurückholen.

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